Mit erstinstanzlichem Urteil vom 12. Januar 2017 wurde er sodann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dieses Urteil hat der Beschuldigte beim Obergericht des Kantons Aargaus angefochten, wonach am 22. Oktober 2019 das genannte Urteil mit einer Geld- und Freiheitsstrafe resultierte. Völlig unbeeindruckt vom laufenden Strafverfahren und dem erst- und zweitinstanzlichen Urteil delinquierte er in der in Anklageziffer 2 und 3 beschriebenen Weise weiter. Zudem beging er im März 2020 die noch gravierenderen, in Anklageziffer 4 genannten Delikte. Der Beschuldigte hat sich somit von Geld und Freiheitsstrafen nicht abschrecken lassen.