Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 22. Oktober 2019 wurde er sodann wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Misswirtschaft zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00 und einer Busse von Fr. 6'000.00 verurteilt. Im zweitgenannten Strafverfahren erhob die Kantonale Staatsanwaltschaft bereits am 22. April 2015 Anklage gegen den Beschuldigten. Mit erstinstanzlichem Urteil vom 12. Januar 2017 wurde er sodann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.