Der Beschuldigte ist zweifach vorbestraft (siehe aktueller Strafregisterauszug). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wurde er am 12. September 2019 wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 270.00 und einer Busse von Fr. 2'100.00 verurteilt. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 22. Oktober 2019 wurde er sodann wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Misswirtschaft zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00 und einer Busse von Fr. 6'000.00 verurteilt.