5. 5.1. Der Beschuldigte hat sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht, des mehrfachen Pfändungsbetrugs, des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig gemacht und ist dafür angemessen zu bestrafen. 5.2. Die Vorinstanz hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten ausgesprochen. Der Beschuldigte beantragt gestützt auf die von ihm beantragten vollumfänglichen Freisprüche den Verzicht auf eine Strafe. Ansonsten macht er keine Ausführungen zur Strafzumessung. Die Staats- - 29 -