Angaben eine erhöhte Glaubwürdigkeit zukommen würde. Durch die falschen Zusicherungen hat der Beschuldigte die F._____ AG bewusst über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen täuschen wollen, damit seine Gesellschaft dennoch den zinslosen Kredit ausbezahlt erhält, worauf diese jedoch keinen Anspruch gehabt hätte und den er in der Folge zweckfremd verwenden konnte. 4.6. Der Beschuldigte hat sich des Betruges und der Urkundenfälschung schuldig gemacht, die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft ist gutzuheissen.