Indem er sich im Wissen um die falschen Zusicherungen einen zinslosen Kredit hat auszahlen lassen und sich davon einen Teil von Fr. 350'000.00 auf sein Privatkonto überwiesen hat, hat er sich um ebendiesen unrechtmässig bereichert. Mithin handelt es sich bei der Bereicherung um den eingetretenen Schaden (Stoffgleichheit).