Durch seine falschen Angaben wollte er ohne Erfüllung der Voraussetzungen die Auszahlung eines «Gratis»-Kredits erreichen. Er nahm weiter zumindest in Kauf, dass eine Überprüfung der Zusicherungen aufgrund seiner unterschriftlichen Bestätigung nicht erfolgen würde oder aufgrund der Art der Angaben (Umsatz sowie Verwendungszweck) nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich oder nicht zumutbar sein würde. Indem er sich im Wissen um die falschen Zusicherungen einen zinslosen Kredit hat auszahlen lassen und sich davon einen Teil von Fr. 350'000.00 auf sein Privatkonto überwiesen hat, hat er sich um ebendiesen unrechtmässig bereichert.