geglaubt werden können, ist es entgegen der Vorinstanz schlicht nicht nachvollziehbar, dass er den Kredit sogleich und zu einem überwiegenden Teil zum Kauf von Aktien verwendet hat. Auch sogenannte «blue chips» (umsatzstarke Aktien grosser Unternehmen, auf deren Kursentwicklung die führenden Indizes beruhen) beinhalten stets ein gewisses finanzielles Risiko durch Kurseinbrüche, dies insbesondere in der bis dahin einzigartigen Coronapandemie. So gab auch der Beschuldigte an, der Aktienkurs der G._____ AG sei auf einem Allzeittief gewesen, man habe nicht gewusst, welche Verpflichtungen sie durch die Pandemie haben werde (GA act. 91).