Er habe gedacht, Investitionen seien erlaubt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 ff.). Es erhellt aus diesen Ausführungen, dass der Beschuldigte versucht hat, sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Das Bestreben, geldvermehrende Investitionen zu tätigen, widerspricht dem Zweck der Covidkredite, welche ausschliesslich der Sicherung von Liquiditätsbedürfnissen dienten. Wenn sich der Beschuldigte ernsthaft um die Sicherheit seiner Firma gesorgt hätte, was ihm allenfalls noch hätte - 23 -