Die zeitliche Abfolge lässt hierbei keinen anderen Schluss zu, zumal zwischen der Antragsstellung und dem Aktienkauf sehr wenig Zeit vergangen ist. Der Antrag wurde am 26. März 2020 gestellt, die Gutschrift auf das Firmenkonto fand am 27. März 2020 statt und lediglich drei Tage später, nämlich am 30. März 2020 wurden 70% des Kredits, nämlich Fr. 350'000.00 auf das Privatkonto des Beschuldigten überwiesen und von dort Aktien der G._____ AG gekauft. Der Beschuldigte hat auch nicht dargelegt, was sich in den drei Tagen nachdem er den Kredit erhalten hat, bei ihm geändert hätte, dass er sich kurzfristig für den Aktienkauf entschieden hätte.