Beschuldigte dies auch nur vage begründen, indem er ausführte, er habe dies hinsichtlich des Umsatzes «gespürt». Ein genereller Einbruch der Konsumentenstimmung kann in Bezug auf den Verkauf von Immobilien jedoch nicht innerhalb so kurzer Zeit festgestellt werden und auf das Verhalten zwei bis drei Käufer zurückgeführt werden. Vielmehr entsprachen diese Schwankungen der üblichen Geschäftstätigkeit der Unternehmung.