Nunmehr gab der Beschuldigte an, dass der Verkauf von Wohnungen zu diesem Zeitpunkt völlig stagniert habe. Zwei bis drei Käufer von Wohnungen, mit denen ein Reservationsvertrag bestanden hätte, seien vom Verkauf zurückgetreten und hätten ihm mitgeteilt, dass die Pandemie dafür ausschlaggebend sei. Zudem hätten die Wohnungsbesichtigungen völlig stagniert (Protokoll Berufungsverhandlung S. 19 f.). Mithin stellte er die Einschränkungen durch die Coronapandemie massgeblich erheblicher dar als zuvor.