Der Beschuldigte hat den Kredit insgesamt gemäss eigenen Aussagen bezogen, weil dies «gratis» möglich gewesen sei (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 19) und nicht, weil die Firma wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt war. Es sticht somit ins Auge, dass sich der Beschuldigte durch den Kredit hauptsächlich einen finanziellen Handlungsspielraum bzw. eine Besserstellung verschaffen wollte. Dies bestätigte die amtliche Verteidigung explizit anlässlich der Berufungsverhandlung (Protokoll Berufungsverhandlung S. 33). Eine finanzielle Notlage, welche durch die Coronapandemie verursacht worden wäre, ist hierbei nicht ersichtlich.