4.4. 4.4.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer am 26. März 2020 für die C._____ AG einen Kredit im Umfang von Fr. 500'000.00 beantragt hat (UA act. 1_76). Dieser Betrag wurde am 27. März 2020 auf das Konto der C._____ AG bei der F._____ AG ausbezahlt. Am 30. März 2020 überwies der Beschuldigte Fr. 350'000.00 auf ein auf seinen Namen lautendes Privatkonto bei der F._____ AG. Gleichentags eröffnete er ein - 20 -