Damit habe er die Kreditmittel entgegen der Vorschrift verwendet. Er sei in Täuschungsabsicht und der Absicht vorgegangen, sich einen Vorteil zu verschaffen. Damit habe er die F._____ AG über den Verwendungszweck des Grossteils der Kreditgelder getäuscht (Verwendungsmissbrauch). Der BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU sei damit zumindest ein Gefährdungsschaden in der Höhe von Fr. 350'000.00 entstanden.