Es sei ihm daraufhin ein Kredit von Fr. 500'000.00 gewährt worden. Beim Ausfüllen der Kreditvereinbarung habe er unter anderem bestätigt, dass er den gewährten Kreditbetrag ausschliesslich zur Sicherung seiner laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwenden werde und dass er aufgrund der COVID-19-Pandemie hinsichtlich seines Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt sei, obwohl er tatsächlich keine Umsatzeinbusse aufgrund der Pandemie erlitten hatte. Es sei in der Kreditvereinbarung zudem darauf hingewiesen worden, dass die Kredite nicht für neue Investitionen ins Anlagevermögen, die nicht Ersatzinvestitionen seien, zur Verfügung stehen würden.