4. 4.1. In Anklageziffer I.4 wird dem Beschuldigten Betrug und Urkundenfälschung eventualiter eine Übertretung gegen die COVID-19-Solidarbürgschafts- verordnung gemäss Art. 23 Covid-19-SBüV [in der damals geltenden Fassung] vorgeworfen. Er habe am 26. März 2020 im Namen der C._____ AG bei der F._____ AG in der Gemeinde O._____ eine Kreditvereinbarung für einen COVID-19-Kredit eingereicht. Es sei ihm daraufhin ein Kredit von Fr. 500'000.00 gewährt worden.