Auch gemäss den Aussagen des Buchhalters B._____ war es dem Beschuldigten durchaus bewusst, dass er ein zu tiefes Einkommen ausgewiesen hat. Darauf wurde er nämlich von B._____ im Tatzeitraum regelmässig hingewiesen. Gemäss B._____ habe sich der Beschuldigte jedoch aufgrund seines finanziellen Zugzwangs für die Lösung entschieden, welche auch dessen Idee gewesen sei. Er habe sich diesbezüglich beratungsresistent gezeigt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 ff.). Der Beschuldigte hat in der Absicht gehandelt, diese Einkünfte vor dem Betreibungsamt zu verstecken. Er wollte sich dadurch besserstellen und mehr Mittel zur Verfügung haben, als er es mit der regulären Lohnpfändung gehabt hätte.