seine Einkommenssituation gegeben zu haben, indem er lediglich seine Lohnabrechnungen eingereicht hat. Er hat jedoch durch die Privatbezüge über das Kontokorrent offensichtlich über die gesamte Tatzeit einen wesentlichen Teil seiner Lebenshaltungskosten gedeckt. Es stand ihm damit wesentlich mehr Einkommen bzw. Vermögen zur Verfügung, als dies in den Lohnabrechnungen ausgewiesen wurde und er es gegenüber dem Betreibungsamt angegeben hat.