halten. Er habe jedoch pro Monat mehrere Tausend Franken über sein Kontokorrentkonto von der C._____ AG bezogen, diese Zahlungen hätten verdeckte Gewinnausschüttungen dargestellt, zumal er damit insbesondere seine privaten Lebenshaltungskosten wie die Krankenkasse gedeckt habe. Insgesamt habe er Einkünfte von Fr. 324'924.90 verheimlicht. Es hätten in der Folge 31 Verlustscheine über den Gesamtbetrag von Fr. 449'776.00 resultiert. 3.2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten des mehrfachen Pfändungsbetrugs gemäss Art. 163 Ziff. 1 und 2 StGB schuldig gesprochen.