Aus den Akten geht hervor, dass er u.a. seine Krankenkassenprämien, seine private Telefonrechnung, das Autoleasing seiner Tochter, Zahnarztrechnungen usw. beglichen hat. Insbesondere aufgrund seiner hohen persönlichen Schulden und der erfolglosen Pfändungen seiner Gläubiger wird deutlich, dass der Beschuldigte seine finanzielle Situation hat aufbessern wollen und trotz der Lohnpfändung weniger Einschränkungen hat in Kauf nehmen wollen. Seine Bereicherungsabsicht ist damit zu bejahen.