Hinzu kommt, dass sich der Beschuldigte zulasten der C._____ AG – zumindest vorübergehend – persönlich hat bereichern wollen. Wie hinsichtlich des Vorwurfs des Pfändungsbetrugs genauer ausgeführt werden wird (siehe dazu unten), ist erstellt, dass er sich einen vergleichsweise tiefen Lohn ausbezahlt hat und er seine Lebenshaltungskosten nur aufgrund der zusätzlichen Bezüge via Kontokorrent hat decken können. Er verwendete die bezogenen Gelder eigenen Angaben zufolge zur Finanzierung seines Lebensbedarfs. Aus den Akten geht hervor, dass er u.a. seine Krankenkassenprämien, seine private Telefonrechnung, das Autoleasing seiner Tochter, Zahnarztrechnungen usw. beglichen hat.