informiert. Es musste ihm somit bewusst sein, dass die Bezüge von letztlich über einer halben Million Franken ein Vielfaches seines in die Aktiengesellschaft eingeschossenen Kapitals samt Reserven betragen haben. Gleichzeitig war ihm bewusst, dass er den Betrag nicht innert Jahresfrist hätte zurückzahlen können. B._____ hat ausgeführt, dass er den Beschuldigten mehrfach bzw. regelmässig auf die Risiken des Kontokorrents hingewiesen hatte, sich der Beschuldigte jedoch aufgrund finanzieller Verpflichtungen in Zugzwängen befunden habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 ff.).