Dasselbe gilt für fehlende negative Rückmeldungen einer Bank oder der Steuerbehörden. Diese Stellen sind nicht verpflichtet, auf Pflichtverletzungen aufmerksam zu machen, zumal ihre Ressourcen zur Überprüfung sämtlicher Kunden bzw. Steuerzahler nicht ansatzweise ausreichen. Auch hieraus kann der Beschuldigte somit nichts zu seinen Gunsten ableiten.