Er führte einerseits aus, dass auf dem Stockwerkeigentum in der Gemeinde M._____ stille Reserven durch eine Wertsteigerung entstanden seien, welche in der Bilanz nicht ausgewiesen worden seien. Dies ist jedoch in keinerlei Hinsicht belegt und es ist auch nicht davon auszugehen, dass diese stillen Reserven einen Wert von rund Fr. 420'000.00 hatten. Dass nicht bezogene Ferien und Überzeit des Beschuldigten eine stille Reserve darstellen könnten, ist nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der AG handelt es sich dabei stattdessen um Schulden. Auch die angeblichen stillen Reserven auf angefangenen Arbeiten am Bauprojekt «MFH Gemeinde M._____» sind nicht nachvollziehbar.