Buchhalter bereits seit Beginn. Mit dem Beschuldigten trifft er sich regelmässig zu Besprechungen. Es besteht damit eine gewisse Nähe zwischen ihm und der AG. Die Glaubwürdigkeit seiner Ausführungen, diese sei genügend kapitalisiert gewesen, wird insbesondere auch deshalb infrage gestellt, da er offensichtlich zur Gewährung des Darlehens die Immobilie des Beschuldigten als Sicherheit gewünscht hat (Aussage des Beschuldigten, Protokoll Berufungsverhand-lung S. 22). Zudem sind die behaupteten stillen Reserven nicht weiter belegt. Er führte einerseits aus, dass auf dem Stockwerkeigentum in der Gemeinde M.___