Wie den jeweiligen Jahresrechnungen zu entnehmen ist, hat sich das Aktienkapital samt Reserven der C._____ AG zwischen 2013 und 2019 immer auf Fr. 120'000 belaufen, während sich der Betrag des Kontokorrents – wie erwähnt – zwischen Fr. 260'474.63 (30. September 2013) und Fr. 541'440.09 (30. September 2019) bewegt hat (vgl. UA act. 5.1_8 ff.). Der Beschuldigte führte selbst aus, dass die finanzielle Lage des Unternehmens in der fraglichen Zeitspanne angespannt war. So gab er namentlich an, er habe sich in dieser Zeit aufgrund der finanziellen Mittel keinesfalls einen höheren Lohn ausbezahlen können (Protokoll Berufungsverhandlung S. 23).