Der Beschuldigte bringt sodann weiter vor, dass der über Fr. 200'000.00 hinausgehende Betrag über Dividendenausschüttungen hätte zurückgeführt werden sollen. Diese Dividenden hätte die C._____ AG ihm nicht ausgezahlt und so wäre das Darlehen wieder zurückgeführt worden. So wäre es gemäss dem Beschuldigten aufgegangen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 ff. und S. 24). Dies überzeugt jedoch nicht, zumal der Beschuldigte nicht ausführt oder belegt, dass Dividenden in der Höhe von über einer halben Million Franken hätten ausgeschüttet werden sollen. Dies wäre bei den angeblich knappen finanziellen Mitteln der C._____ AG auch nicht möglich gewesen.