Der Zeuge B._____ gab dagegen an, den Beschuldigten mehrfach auf die Limite von Fr. 200'000.00 aufmerksam gemacht zu haben, dass dieser jedoch in einer finanziellen Zwangslage gewesen sei und den Betrag deshalb überschritten habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 ff.). Auch die Überschreitung der vereinbarten -9- Limite veranschaulicht, dass das Darlehen durch das Grundstück in keiner Weise gesichert war.