entstanden sei, dass er sämtliche privaten Zahlungen und Zahlungen von der C._____ AG darüber habe laufen lassen (UA act. 4_32). 2.5.2. Mit der Vorinstanz ist für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte die ihm als Verwaltungsrat und Geschäftsführer der C._____ AG obliegenden Sorgfalts- und Treuepflichten verletzt hat, indem er der Gesellschaft durch die genannten privaten Bezüge in ungerechtfertigter Weise Geldmittel entzogen und diese für private Zwecke verwendet hat. Dabei handelte es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung bzw. geschäftsmässig nicht begründeten Aufwand, welche das Aktienkapital und die Reserven angetastet haben.