__ AG gehe (Protokoll Berufungsverhandlung S.14 und auch S. 4 f.). Damit war der Beschuldigte befugt, selbständig, d.h. mit individueller Verfügungsmacht über das Vermögen der Gesellschaft sowie über deren Betriebsmittel und Personal zu verfügen. Der Beschuldigte war damit Geschäftsführer im Sinne von Art. 158 StGB. In dieser Funktion hatte er für die Vermögensinteressen der C._____ AG zu sorgen. Gemäss Anklage geht es um angeblich unberechtigte Bezüge in der Grössenordnung von Fr. 541'440.09 (vgl. Anklage, S. 2 f.) und somit erhebliche Vermögenswerte der C._____ AG.