In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten, dass der Beschuldigte seit der Gründung der C._____ AG am tt.mm.2009 als Geschäftsführer der C._____ AG im Handelsregister eingetragen war und ist. Vom Gründungszeitpunkt bis zum tt.mm.2015 war B._____ als Verwaltungsrat eingetragen. In der Folge waren D._____ vom tt.mm.2015 bis tt.mm.2016 sowie E._____ vom tt.mm.2016 bis 9. November 2016 jeweils als einzige Verwaltungsräte eingetragen. Seit der letzten Mutation im Handelsregister am tt.mm.2016 ist der Beschuldigte neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer als einziger Verwaltungsrat im Handelsregister eingetragen (vgl. Handelsregisterauszug in UA act. 5.1_1).