Der Beschuldigte habe sich in diesem Umfang mit Privatbezügen bereichert und mit den Bezügen und Erhöhungen des Kontokorrents seine Pflichten als Vermögensverwalter verletzt und die C._____ AG in ihrem Vermögen geschädigt. Es habe kein Darlehensvertrag bestanden und das Darlehen sei nicht verzinst worden. Die Forderung gegenüber dem Beschuldigten sei aufgrund der finanziellen Situation des Beschuldigten auch nicht innerhalb von einem Jahr flüssig zu machen gewesen. Damit sei das Aktivdarlehen nicht gedeckt gewesen. Der C._____ AG sei in Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung ein Schaden von Fr. 541'440.09 entstanden.