7. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 2.1. Mit Berichtigung des Bezirksgerichts Kulm vom 26. Januar 2023 wurde die Busse gemäss Ziffer 3.1 des Urteilsdispositivs auf Fr. 25'000.00 korrigiert. 2.2. Mit Berufungserklärung vom 7. Februar 2023 beantragte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch.