c) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 50.00 d) den anderen Auslagen von Fr. 144.00 Total Fr. 5'444.00 Dem Beschuldigten werden die Kosten gemäss lit. a) bis d) im Gesamtbetrag von Fr. 5'444.00 auferlegt. 6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin [recte: Privatklägerin BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU] eine Parteientschädigung in Höhe ihrer richterlich genehmigten Anwaltskosten von Fr. 1'964.70 (inkl. MwSt) zu bezahlen.