3. Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a StGB (Anklageziffer 1 lit. b und Anklageziffer 1 der Anklage vom 23. Februar 2021); - der Nötigung (Anklageziffer 2 der Anklage vom 23. Februar 2021); - der mehrfachen Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB; - des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 292 StGB. 4. 4.1. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss den in Ziff. 3 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und Art. 106 StGB