11.3. Der heute 47-jährige Beschuldigte ist aserbaidschanischer Staatsangehöriger und reiste am 18. Dezember 2014 im Alter von 38 Jahren in die Schweiz ein. Die besonders prägenden Kindheits- und Jugendjahre hat er somit zwar in seinem Heimatland verbracht. Er wurde aber in der Schweiz, wo er sich seit nunmehr rund 9 ½ Jahren befindet, als Flüchtling anerkannt und besitzt den Aufenthaltsstatus B. Von seiner Ehefrau, einer Landsfrau, mit der er drei noch minderjährige gemeinsame Kinder hat, lebt er nunmehr getrennt. Die beiden Söhne stehen unter der Obhut des Beschuldigten. Zur minderjährigen Tochter, welche zusammen mit der Mutter lebt, pflegt er aktuell keinen Kontakt.