Der Beschuldigte ist vorbestraft und hat zudem während des laufenden Strafverfahrens weiter delinquiert. Den nicht unerheblichen Bedenken an seiner Legalbewährung ist mit der Vorinstanz mit einer Probezeit von drei Jahren Rechnung zu tragen. 9.9. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für den Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt.