Dadurch wurde das Sicherheitsgefühl von B.L. nachhaltig beeinträchtigt, da sie danach unbestrittenermassen die Wohnung mit den Kindern verliess und erst zurückkehrte, nachdem der Beschuldigte seinerseits das Haus verlassen hatte. Das Verhalten des Beschuldigten war auch ursächlich dafür, dass B.L. am 2. September 2019 Hilfe bei der Gemeinde suchte und daraufhin in einem Frauenhaus Unterschlupf fand. Das Zusammenleben wurde danach nicht mehr aufgenommen. Der Beschuldigte verfügte über ein sehr grosses Mass an Entscheidungsfreiheit. Es wäre ein Leichtes gewesen, die Drohung zu vermeiden, indem er nach dem Streit sofort die Wohnung verlassen hätte. Entsprechend schwer wiegt die Entscheidung