Ob sich der Sachverhalt – was vom Beschuldigten bestritten wird – in allen Punkten wie angeklagt zugetragen hat, kann aus den folgenden Gründen offengelassen werden: Zunächst ist der angeklagte Zeitraum auf wenige Monate (März 2020 bis November 2020) begrenzt. Während dieses Zeitraums soll der Beschuldigte gegenüber seiner Tochter C.L. wiederholt Drohungen ausgestossen haben, damit sie zu ihm umziehe. Sodann soll er sie herabwürdigend («wie ein Tier») behandelt und kein Geld für Zugtickets gegeben haben, damit sie ihre Mutter besuchen konnte. Ein solches Verhalten erreicht die für die Erfüllung von Art. 219 StGB erforderliche Intensität nicht.