Weiter habe er die Mutter wiederholt und regelmässig als «Schlampen Mutter» bezeichnet und habe ihr gesagt, sie solle nicht zu dieser «Schlampe» gehen, sie sei keine richtige Mutter und verdiene es nicht, Mutter zu sein. Schliesslich habe er gegenüber C.L. seine Fürsorgepflicht verletzt, indem er die Tochter anlässlich einer Auseinandersetzung aufgefordert habe, ihre Sachen zu packen und aus seiner Wohnung zu verschwinden. Der Beschuldigte habe gegenüber C.L. bekundet, sie weder sehen noch hören zu wollen.