8. 8.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten sodann eine mehrfache Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten gemäss Art. 219 Abs. 1 StGB vor. 8.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, in der Zeit vom März 2020 bis November 2020 mehrfach seine Fürsorge- und Erziehungspflichten gegenüber seiner in dieser Zeit minderjährigen Tochter C.L. verletzt zu haben. Gegenüber ihr soll er seinen Fürsorgepflichten nicht nachgekommen sein, indem er ihr gegenüber wiederholt gedroht habe, ihre - 15 -