Die zu diesem Zeitpunkt 13-jährige C.L. wollte ihre Aussagen, welche sie im Rahmen dieser Anhörung machte, als vertraulich bezeichnet wissen (GA act. 162). Gestützt auf diese Anhörung wurde durch das Familiengericht Laufenburg am 7. Dezember 2020 Anzeige gegen den Beschuldigten erhoben (GA act. 162, 163). In der darauffolgenden polizeilichen Einvernahme schilderte C.L., sie sei nur deshalb zum Beschuldigten gezogen, weil er mehrfach und wiederholt damit gedroht habe, die Mutter, B.L., alternativ die Grossmutter - 14 -