7. 7.1. Dem Beschuldigten werden gemäss Anklageziffer 1 und 2 der Zusatzanklage vom 23. Februar 2021 mehrfache Drohung und Nötigung zum Nachteil der Tochter C.L. vorgeworfen. Dem Beschuldigten wird - 13 - konkret vorgeworfen, C.L. mehrfach gesagt zu haben, dass er alternativ ihre Mutter, Grossmutter oder Tante umbringen werde, wenn sie nicht zu ihm ziehe. Der Beschuldigte habe ab März 2020 bei jeder Gelegenheit gedroht, sie solle zu ihm kommen, sonst werde er ihre Mutter umbringen. Aus Angst, der Beschuldigte würde die Drohungen realisieren, sei sie am 10. Mai 2020 zu ihm gezogen. Selbst danach hätten die Äusserungen nicht aufgehört.