5.3. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt, dass der Beschuldigte B.L. im Rahmen des Streits vom 30. August 2019 mehrfach als «Schlampe» und «Hure» («Kahba») bezeichnet hat (siehe dazu oben: E. 2.5). Die Sprachnachricht vom 2. September 2019, worin der Beschuldigte B.L. erneut als «Hure» («Kahba») beschimpft hat, liegt den Akten bei (UA act. 453.1). Der Beschuldigte bestreitet denn auch nicht, diese Nachricht gesendet zu haben (UA act. 447; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 26).