5. 5.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten wegen mehrfacher Beschimpfung schuldig gesprochen. Sie ist davon ausgegangen, dass der Beschuldigte - 11 - im Zeitraum zwischen 30. August 2019 oder 31. August 2019 bis 2. September 2019 und im Zeitraum nach Entlassung des Beschuldigten aus der ersten Untersuchungshaft, B.L. wiederholt als «Hure» und «Schlampe» bezeichnet habe. Die Vorinstanz hat sich im Wesentlichen auf die Aussagen von B.L. und C.L. gestützt.