4.2. Ausweislich der Akten ist erstellt und unbestritten geblieben, dass sich B.L. am 13. und 17. Januar 2018 im Spital K. hat untersuchen lassen. In beiden Untersuchungsberichten haben die behandelnden Ärzte den Verdacht auf häusliche Gewalt geäussert (UA act. 413, 415, 419). In den Akten befindet sich auch ein von B.L. unterzeichnetes Schreiben an das Spital K. vom 24. Januar 2018, worin Vorfälle von häuslicher Gewalt in Abrede gestellt werden (UA act. 420). Ob B.L. diesen Brief aus eigenem Antrieb verfasst hat oder vom Beschuldigten dazu genötigt wurde, kann aus den folgenden Gründen offenbleiben: