Anlässlich der Berufungsverhandlung hat B.L. vielmehr ausgesagt, der Beschuldigte habe gar nicht gewusst, dass sie zur Gemeinde gehen werde. Bevor sie zur Gemeinde gegangen sei, habe er ihr auf dem Balkon lediglich gesagt, sie dürfe hin wohin immer sie wolle. Ihr sei sofort klar gewesen, dass sie Frau F. aufsuchen und sie um Hilfe ersuchen werde (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8).