3.3.2. B.L. erwähnte mehrfach, dass der Beschuldigte ihr mit dem Tod gedroht habe (siehe dazu oben). Im Rahmen der polizeilichen Einvernahme vom 2. September 2019 präzisierte sie, dass er ihr gedroht habe, sie umzubringen, wenn sie der Gemeinde mitteilen würde, dass er ihr gegenüber Gewalt ausgeübt und sie beschimpft habe (UA act. 346). Demgegenüber erwähnte sie anlässlich der delegierten Einvernahme vom 3. September 2019 lediglich, dass sie und ihre Tochter C.L. nach dem Vorfall vom 30. August 2019 grosse Angst vor dem Beschuldigten gehabt hätten. Daher habe sie C.L. am Montag, den 2. September 2019 von der Schule abgemeldet und sei mit ihr um 08:00 Uhr morgens zur Gemeinde.