Die Kinder hätten diese Auseinandersetzung miterlebt, hätten Angst bekommen und zu weinen begonnen. Nur deswegen habe der Beschuldigte von ihr abgelassen. Sie habe daraufhin mit ihrem älteren Sohn und der Tochter die Wohnung verlassen. Diese Darstellung wird vom Beschuldigten insofern bestätigt, als dieser ausgesagt hat, dass es zu -5-